Software Download Agreement

Agreement before downloading

Please read and agree to the EULA before you can download the software.

Lizenzvertrag für Endbenutzer (EULA)

TOSHIBA MEMORY CORPORATION

BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN LIZENZBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE („SOFTWARE“) INSTALLIEREN UND NUTZEN. SOLLTEN
SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DES VORLIEGENDEN LIZENZVERTRAGS FÜR ENDBENUTZER („VERTRAG“) NICHT EINVERSTANDEN SEIN, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN ODER NUTZEN.

1.Lizenz.

Die TOSHIBA MEMORY CORPORATION (im Folgenden „TOSHIBA“) erteilt Ihnen unter den in diesem Vertrag erwähnten Bedingungen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare und gebührenfrei Lizenz zur Nutzung der Software unter der Bedingung, dass Sie die Software nur für oder mit Festkörperlaufwerk (Solid-State-Drive, SSD)-Produkten nutzen. Ihnen ist nicht gestattet, die gesamte Software oder Teile davon zu vervielfältigen oder zu verändern, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu zerlegen, die Software zu vermieten, zu verleasen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu vertreiben, zu übertragen oder zu verkaufen oder davon abgeleitete Werke anzufertigen.
In Bezug auf Drittsoftware, die keine Software von TOSHIBA ist (in Anlage APDF aufgeführt), gewährt TOSHIBA Ihnen keinerlei Lizenzrechte, es sei denn, TOSHIBA würde Ihnen eine getrennte Lizenz für diese Drittsoftware erteilen. Sie selbst müssen die Lizenzrechte für solche Drittsoftware vom betreffenden Lizenzgeber einholen.

2.Eigentumsrechte.

Sämtliche Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software und alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Copyright, Know-how und Handelsgeheimnisse sowie bezüglich der Anwendung der vorstehenden Bestimmungen („geistige Eigentumsrechte“), die im Zusammenhang mit der Software stehen, bleiben Eigentum der Firma TOSHIBA, ihrer Tochterunternehmen und/oder ihrer Lizenzgeber.

3.Keine Supportleistungen.

TOSHIBA darf die Software nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung aktualisieren, ist jedoch nicht verpflichtet, für die Software irgendwelche Supportleistungen zu erbringen, Updates zu liefern oder Schulungen durchzuführen.

4.Keine Gewährleistung.

SIE ERKENNEN HIERMIT AN, DASS DIE SOFTWARE „OHNE MÄNGELGEWÄHR“, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ODER VERTRAGLICH GEGEBENE ZUSICHERUNG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD. DIE FIRMA TOSHIBA, IHRE TOCHTERUNTERNEHMEN, ZULIEFERER UND/ODER LIZENZGEBER HAFTEN NICHT FÜR SCHÄDEN ODER VERLUSTE (EINSCHLIESSLICH BESONDERE, ZUFÄLLIGE, DIREKTE, INDIREKTE UND FOLGESCHÄDEN ODER ENTGANGENE ERTRÄGE ODER GEWINNE UND DATENVERLUST), DIE DURCH DIE ANWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SOGAR, WENN TOSHIBA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN ODER HAFTBARKEITEN HINGEWIESEN WORDEN IST. SÄMTLICHE SOFTWARE VON TOSHIBA UND DRITTSOFTWARE WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ SOWIE OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG VON TOSHIBA ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.

DIE FIRMA TOSHIBA, IHRE TOCHTERUNTERNEHMEN, ZULIEFERER UND/ODER LIZENZGEBER GEBEN IN BEZUG AUF DIE SOFTWARE KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN WIE UNTER ANDEREM DIE GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DER HANDELSÜBLICHKEIT

UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER SOFTWARE LIEGT BEI IHNEN. DIE FIRMA TOSHIBA, IHRE TOCHTERUNTERNEHMEN, ZULIEFERER UND/ODER LIZENZGEBER ÜBERNEHMEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE IN DER SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN WERDEN ODER, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLER ABLAUFEN WIRD. KEINERLEI MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH ERTEILTEN INFORMATIONEN, DIE VON DER FIRMA TOSHIBA ODER VON EINEM IHRER AUTORISIERTEN VERTRETER GEGEBEN WURDEN, STELLEN EINE GEWÄHRLEISTUNG DAR UND ERWEITERN IN KEINER WEISE DEN GELTUNGSUMFANG DIESER GEWÄHRLEISTUNG. IN EINIGEN RECHTSRÄUMEN IST DER AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT GESTATTET UND DAHER KANN DIE VORSTEHENDE AUSSCHLUSSKLAUSEL EVENTUELL NICHT AUF SIE ZUTREFFEN.

5.Schadloshaltung.

Sie verpflichten sich, die Firma TOSHIBA in Bezug auf alle Haftbarkeiten, Schäden, Ansprüche und Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltshonorare), die in Verbindung mit oder aus der Nutzung der Software durch Sie, durch die tatsächliche oder angebliche Verletzung dieses Vertrags durch Sie oder alle anderen in Zusammenhang mit der Software stehenden Angelegenheiten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Nutzung einer Drittanbieter-Lizenz entstehen, schad- und klaglos zu halten.

6.HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

DIE GESAMTE HAFTBARKEIT DER FIRMA TOSHIBA, IHRER TOCHTERUNTERNEHMEN, ZULIEFERER UND/ODER LIZENZGEBER UND DIE IHNEN GEMÄSS DIESEM VERTRAG ZUSTEHENDE RECHTSABHILFE WIRD, JE NACH DEM, WELCHER BETRAG NIEDRIGER IST, ENTWEDER AUF DEN VON IHNEN SEPARAT FÜR DIE SOFTWARE TATSÄCHLICH BEZAHLTEN BETRAG ODER AUF DEN BETRAG VON U.S.$10.00 BESCHRÄNKT. IN EINIGEN RECHTSRÄUMEN IST DER AUSSCHLUSS VON STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DER GESTATTETEN GELTUNGSDAUER EINER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG ODER DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTPFLICHT FÜR ZUFALLS- ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET UND DAHER KÖNNEN SOLCHE AUSSCHLUSS- ODER BESCHRÄNKUNGSKLAUSELN EVENTUELL NICHT AUF SIE ZUTREFFEN. DURCH DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG ENTSTEHEN IHNEN SPEZIFISCHE RECHTE UND EVENTUELL STEHEN IHNEN NOCH ANDERE RECHTE ZU, DIE JE NACH LAND ODER RECHTSRAUM VARIIEREN KÖNNEN.

7.Nicht vorgesehene Nutzung.

ES IST NICHT VORGESEHEN, DASS DIESE SOFTWARE IN ANLAGEN ODER SYSTEMEN GENUTZT WIRD, FÜR DIE EIN AUSSERGEWÖHNLICH HOHER GRAD AN QUALITÄT UND/ODER ZUVERLÄSSIGKEIT ERFORDERLICH IST UND DEREN FEHLERHAFTER BETRIEB ODER AUSFALL EVENTUELL ZU VERLUST VON MENSCHLICHEM LEBEN, KÖRPERLICHEN VERLETZUNGEN, SCHWEREN SACHSCHÄDEN UND/ODER SCHWEREN AUSWIRKUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT FÜHREN KANN, UND FÜR EINE SOLCHE NUTZUNG WERDEN AUCH KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN GEGEBEN („NICHT VORGESEHENE NUTZUNG“).
Eine nicht vorgesehene Nutzung besteht unter anderem darin, wenn die Software in Kernkraftanlagen, in Anlagen der Raumfahrtindustrie, in medizinischen Geräten und Anlagen, in für Automobile genutzten Anlagen, in Zügen, Schiffen und anderen Transportmitteln, in Verkehrssignalanlagen, in für die Kontrolle von Bränden oder Explosionen verwendeten Anlagen, in Sicherheitsgeräten, in Aufzügen und Rolltreppen, in mit der Stromversorgung zusammenhängenden Geräten und in Anlagen, die in mit der Finanzbranche zusammenhängenden Bereichen verwendet werden, genutzt wird. SOLLTEN SIE DIE SOFTWARE FÜR EINE IN DIE KATEGORIE „NICHT VORGESEHENE NUTZUNG“ FALLENDE NUTZUNG VORSEHEN, LEHNT TOSHIBA JEGLICHE HAFTUNG FÜR DIE SOFTWARE AB.

8.Exportkontrolle.

Im Zusammenhang mit der Software müssen Sie sich an sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften halten, die hinsichtlich der Exportkontrolle von Waren gelten, unter anderem auch an die „U.S. Export Administration Regulations“ (Bestimmungen der USA zur Exportverwaltung). Ohne die Allgemeingültigkeit des vorstehend Erwähnten einzuschränken, sind Sie nicht dazu berechtigt (falls dies nach den vorstehend erwähnten Gesetzen und Vorschriften vorgeschrieben ist), die Software ohne Genehmigung von den zuständigen Regierungsbehörden zu exportieren, und Sie dürfen die Software nicht für Zwecke nutzen, die der Entwicklung und/oder der Herstellung von Nuklearwaffen, von chemischen oder biologischen Waffen und/oder von Fernlenkgeschossen dienen.

9.Keine Abtretung.

Dieser Vertrag und die den Vertragsparteien gemäß diesem Vertrag entstehenden Pflichten oder Haftbarkeiten dürfen von den Parteien kraft Gesetz oder anderweitig nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TOSHIBA an Dritte abgetreten oder übertragen werden.

10.Kündigung.

TOSHIBA kann diesen Vertrag fristlos durch entsprechende Mitteilung an Sie kündigen, falls Sie gegen eine Bestimmung dieses Vertrags verstoßen sollten. Nach der Vertragskündigung werden die Ihnen gewährten Lizenzen rechtlich unwirksam und Sie müssen die Nutzung der Software einstellen.

11.Allgemeine Bestimmungen.

Dieser Vertrag stellt alle Vereinbarungen zwischen der Firma TOSHIBA und Ihnen hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von Japan unter Ausschluss konfliktrechtlicher Rechtsprinzipien. Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags als unwirksam, widerrechtlich oder nicht durchsetzbar erklärt werden, werden die Rechtswirksamkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrags dadurch in keiner Weise berührt oder eingeschränkt. Ein Rechtsverzicht bei einer Verletzung einer Bestimmung dieses Vertrags stellt keinen Rechtsverzicht in Bezug auf eine frühere, gleichzeitige oder nachfolgende Verletzung der gleichen oder einer anderen Bestimmung dieses Vertrags dar und ein solcher Rechtsverzicht ist nur dann wirksam, wenn er in Form eines schriftlichen Dokuments erfolgt, das von einem ordnungsgemäß befugten Vertreter der den Rechtsverzicht aussprechenden Partei unterzeichnet ist. Sofern die Bedingungen jeglicher Richtlinien oder Programme von Toshiba zur Bereitstellung von Supportleistungen im Widerspruch zu den Bedingungen dieses Vertrags stehen, sind jeweils die Bedingungen dieses Vertrags maßgeblich.

12.Eingeschränkte Rechte der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika.

Die vorliegende Software wird mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN zur Verfügung gestellt. Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung der Software seitens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und deren Behörden und/oder Regierungsstellen unterliegt, je nach Anwendbarkeit, den Einschränkungen dieses Vertrags gemäß der anwendbaren FAR- Bestimmungen: FAR 12.211, FAR 12.212(a), DFARS 227.7202-1, DFARS 227.7202-3(a) und
DFARS 252.227.7014(a)(1). Ohne die Allgemeingültigkeit des vorstehend Erwähnten einzuschränken, unterliegt die Nutzung, die Vervielfältigung oder die Offenlegung der Software seitens der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, deren Behörden und/oder deren Regierungsstellen, je nach Anwendbarkeit, den Einschränkungen, die in Unterabschnitt (c)(1)(ii) der Klausel „The Rights in Technical Data and Computer Software“ unter DFARS 252.227-7013 (Oktober 1988) oder in Unterabschnitt (c)(1) und (2), „Commercial Computer Software - Restricted Rights“ unter 48 CFR 52.227-19, FAR 52.227-19(b)(1) und (2) (DEC 2007), FAR 52.227-14 (DEC 2007)
einschließlich Alt. III, FAR 52.227-20 und DFARS 252.227-7015 festgelegt sind.

SSDUtility_2.3.2963_Linux (ZIP|29.0MB)

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